Der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg bieten den Rugbyvereinen finanzielle Coronahilfen an

Der ovale Ball ruht aufgrund der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in der Rugby-Republik Deutschland. Auf den Plätzen ist somit faktisch bis ins kommende Jahr eine Zwangspause eingeläutet worden. Doch für die Verantwortlichen im Hintergrund gibt es kein Verschnaufen. Denn sowohl der Bund als auch die Stadt Hamburg bieten finanzielle Coronahilfen an. Dafür müssen Verbände und Vereine entsprechedne Anträge stellen. Der Hamburger Rugby-Verband gibt einen kurzen Überblick über die beiden wichtigsten Hilfsfonds und was bei Ihnen zu beachten ist.

 

Der Deutsche Rugby-Verband hat seine Mitgliedsverbände und -vereine über Fortschreibung der sogenannten “Novemberhilfen” infomiert des Bundes. Dabei zählen Vereine ausdrücklich zum Kreis der antragsberechtigten Organisationen. Diese außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes ist online zu erreichen.  Um einem Missbrauch vorzubeugen, ist bei diesem Hilfsprogramm die Antragstellung durch Steuerberater*innen und/oder Wirtschaftsprüfer*innen notwendig. Vereine haben dabei die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung in Höhe von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 tageweise anteilig für den Corona-bedingten Lockdown zu beantragen. Die Vereine können diese Anträge ab sofort stellen.

 

Auch die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Dauer ihrer finanziellen Unterstützung verlängert. Über den "Nothilfefonds II für den Hamburger Sport" sollen Vereine, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Sie erhalten für laufende Kosten, die aufgrund der Einschränkung des Sportbetriebes nicht mehr durch Einnahmen gedeckt werden können, einen maximalen Zuschuss von bis zu 40.000 Euro je Sportverein. Der Zeitraum der Unterdeckung darf dabei frühestens am 15. Juni 2020 und spätestens am Tag der Antragstellung beginnen. Bei einer Deckungslücke von mehr als 15.000 Euro erhält der Verein 60 Prozent der über 15.000 Euro hinausgehenden Summe bis zur genannten Höchstgrenze. Anträge auf Zuschüsse aus dem Nothilfefonds Sport II sind bis zum 31. März 2021 nach Möglichkeit per E-Mail zu stellen. Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbunds e.V. können ihren Antrag online stellen.