Covid-19: Allgemeinverfügung des Hamburger Senats setzt Sportbetrieb bis zum 30. April aus

Der Hamburger Senat hat am Sonntag, den 15. März, eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Diese betrifft auch den Sport auf öffentlichen Anlagen. Auf Grundlage der Verfügung hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport beschlossen, dass alle öffentlichen Sportanlagen in der Hansestadt bis voraussichtlich den 30. April 2020 für den gesamten Trainings- und Spielbetrieb geschlossen sind. Für den Hamburger Rugbysport sind davon die Rugby-Arena Stadtpark, der Platz "Am Bären" sowie der Rugbyplatz Barmwisch betroffen.