Hamburger Sportbund mit Hoffnung auf Rückkehr zum Sport

In einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den anderen Landessportbünden (LSB) sieht der Hamburger Sportbund (HSB) einen dünnen Silberstreif am Horizont, unter Auflagen die Sportanlagen bald wieder öffnen. Und auch der Deutsche Rugby-Verband (DRV) hat einen Drei-Stufenplan zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes entworfen, dessen Anwendung von der Entscheidung der Sportministerkonferenz (SMK) und den einzelnen Bundesländern abhängt

 

Die Zwischenbilanz gibt Anlass zur Hoffnung: Nach vollständiger Einstellung des Sportbetriebs und Schließung aller Sportstätten in Sportdeutschland aufgrund der Corona-Pandemie sehen der Deutsche Olympische Sportbund und die Landessportbünde Signale, die eine Wiederaufnahme des Sporttreibens in den einzelnen Bundesländern ermöglichen. Dazu gab es am Samstag bei einer Videokonferenz der 16 Landessportbünde (LSB-Konferenz) gemeinsam mit dem DOSB ein einstimmiges Votum.

 

„Der eingeschlagene Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist erfolgreich und sollte daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung muss unverändert Priorität haben“, so Dr. Jürgen Mantell, Präsident des Hamburger Sportbundes (HSB). „Zur Gesundheitsvorsorge dient insbesondere das Sporttreiben. Dies haben wir in der Konferenz erörtert und waren uns alle zusammen mit dem DOSB einig, dass unter bestimmten Vorkehrungen der Startschuss zur Rückkehr in den Vereinssport gegeben werden kann.“

Freizeit- und Breitensport ermöglichen


Der organisierte Sport in Deutschland ist bereit. Im Schulterschluss zwischen dem DOSB und den 16 Landessportbünden wird nun das Angebot an die politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern konkretisiert. Dieses soll bereits am kommenden Montag in die Sportministerkonferenz sowie die weiteren Abstimmungen auf Bundesebene einfließen. „Nach den positiven Rückmeldungen der Sportminister*innen der Länder haben wir unser Angebot an die Politik für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens weiterentwickelt. Neben 10 DOSB-Leitplanken liegen nun auch angepasste sportartspezifische Übergangs-Regeln der Fachverbände für einen ersten vorsichtigen Schritt ins vereinsbasierte Sporttreiben vor. Wir sind somit auf einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg vorbereitet und hoffen nun zeitnah auf ein bundeseinheitliches Signal der Öffnung durch die Politik“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.„Die unzähligen positiven Effekte des Sports auf die mehr als 530 000 Mitglieder in den rund 800 Sportvereinen in Hamburg fehlen der gesamten Gesellschaft von Tag zu Tag mehr.

 

Mit dem nun vorliegenden Paket aus Leitplanken und spezifischen Regeln für die einzelnen Sportarten ist eine gute Handlungsgrundlage für die Umsetzung in den Vereinen geschaffen,“ so HSB-Vorstand Ralph Lehnert. Nach den gemeinsamen Vorstellungen von organisiertem Sport und der Sportministerkonferenz der Länder wird ein erster Schritt der Lockerung ausschließlich für Bewegungsangebote im Freiluftbereich gelten, zudem sind umfassende weitere Regelungen, wie Mindestabstand und Hygienevorgaben zu beachten. Dabei bleiben die Sportheime, deren Umkleiden und Gastronomiebereiche und Hallen zunächst geschlossen. Bei positivem Verlauf können später die nächsten Schritte zur weiteren Öffnung erfolgen.

 

Leistungssport nach bundeseinheitlichen Regeln

 

Die LSB-Konferenz hat sich darauf verständigt, dass für Bundeskader-Athleten das Training wieder geöffnet werden sollte. Um Ungleichbehandlung zu verhindern, sollten die Regeln in allen Bundesländern einheitlich gelten.

 

Die zehn Leitplanken des DOSB

 

Distanzregeln einhalten

 

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewe-gung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

 

Körperkontakte müssen unterbleiben

 

Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklat-schen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzich-tet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zwei-kampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

 

Mit Freiluftaktivitäten starten

 

Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.

 

Hygieneregeln einhalten

 

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Da-bei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportge-räten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

 

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen

 

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

 

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

 

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zu-dem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

 

Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen

 

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Ver-eins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundes-regierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfs-fall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Ver-einen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

 

Trainingsgruppen verkleinern

 

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzre-geln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

 

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

 

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeu-tung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimie-ren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

 

Risiken in allen Bereichen minimieren

 

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Kla-ren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

 

Drei-Stufenplan des DRV

 

Stufe 1

 

1. Einstieg in den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Hygienevorschriften (Händewaschen, Abstandregelung) unter Vermeidung von sozialen Kontakten und körperlichen Kontakten während des Trainings

 

2. Durchführung des Trainings nur in Kleingruppen (max. vier Spieler gleichzeitig pro halber Spielfeldhälfte (max. acht Spieler gleichzeitig)

 

3. Kein gemeinsames Duschen oder Kontakt vor und nach dem Training. Keine gemein-same Nutzung von gemeinsamen Einrichtungen auf dem Vereinsgelände oder Trainingsgelände. Keine gemeinsame Nahrungsaufnahme

 

4. Keine Nutzung gemeinsamer Wellness-Einrichtungen

 

5. Keine Fahrgemeinschaften

 

6. Risikogruppen mit Vorerkrankungen dürfen an Gruppenaktivitäten nicht teilnehmen. Individualtraining ist aber ausdrücklich erwünscht

 

7. Regelmäßiges bestenfalls tägliches Abfragen von medizinischen Standardfragen (WhatsApp Gruppen etc.) 

 

Stufe 2

 

1. Wiederaufnahme von Gruppenspielen nach Lockerung des Kontaktverbotes möglich (Gruppengrößen entsprechend an Vorgaben von Bundes- und Länderregierung angepasst).

 

2. Kontakttraining ist weiterhin NICHT erlaubt. Training beschränkt sich auf die Nicht-Kon-takt-Varianten wie Flag-/oder Touch-Rugby.

 

3. Mannschaftstraining ist nun nicht mehr nur in Kleingruppen möglich.

 

4. Möglich Nutzung unter strikten Hygieneregelungen von Krafträumen in Kleinstgruppen gleichbleibender Zusammensetzung (max. zwei Spieler)

 

5. Soziale Kontakte vor und nach dem Training in geschlossenen Räumen sind weiterhin zu vermeiden. Kein gemeinsames Duschen oder Umziehen.

 

6. Mannschaftssitzungen werden nicht analog, sondern digital durchgeführt ohne physische Anwesenheit der Spieler in einem Versammlungsraum

 

Stufe 3

 

 1. Vollständiger Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb mit Wiederaufnahme von Kon-taktübungen und rugbyspezifischen Spielformen

 

2. Nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit ist die Wiederaufnahme des Wett-kampfes zum Abschluss dieser Phase vorgesehen

 

3. Keine Restriktionen mehr im Rahmen von Krafttraining und Mannschaftstraining

 

4. Lediglich das Aufhalten im gemeinsamen Räumen ist entsprechend der Vorgaben der Regierung einzuschränken