Corona: Bundesnotbremse untersagt Kontaktsport - Rugbytraining nahezu unmöglich

Die Corona-Notbremse des Bundes untersagt aktuell den Kontaktsport im Trainingsbetrieb. Dies setzen der Hamburger Senat, die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und das Landessportamt (LSP) konsequent mit der Eindämmungsverordnung (EVO) vom 23. April 2021 konsequent um. Der Hamburger Sportbund (HSB) gibt daher Handlungsempfehlungen, wie der Trainingsbetrieb dennoch auf minimalsten Niveau durchgeführt werden könnte. Für den Rugby bedeutet dies faktisch, dass ein sportartspezifisches Training aktuell nicht möglich ist. Hier die wichtigsten Punkten der aktuellen Eindämmungsverordnung für den Sport:

- Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung (aber ohne Abstand) im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen; Als Testnachweis gilt ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests (48 Stunden alt) oder eines durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführten Schnelltests.

 

- In Hamburg müssen Anleitungspersonen über einen negativen Coronavirus-Testnachweises nach §10h verfügen, der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens 12 Stunden vor dem Betreten, der Nutzung oder der Dienstleistungsinanspruchnahme vorgenommen worden sein; der Testnachweis ist in Papierform oder elektronisch vorzulegen.

 

- Die Hamburger Behörden haben bestätigt, dass es die Möglichkeit gibt, die Tests durch Personen durchführen oder beaufsichtigen zu lassen, die in den Testverfahren qualifiziert geschult worden sind. Welche Möglichkeiten es derzeit gibt, sich schulen zu lassen, entnehmen Sie den Corona-Teststrategie für Vereine und Verbände

Voraussetzung, wann ein bereits vorliegender Arbeitgebertest anerkannt wird, sind auf der Seite der Stadt Hamburg zu finden.

 

Der HSB folgt mit seinen Ausführungen damit den Handlungsempfehlungen der sieben bezirklichen Sportreferate der Stadt Hamburg, die die EVO umsetzen müssen. Zeitgleich hat die sportpolitische Vertretung des vereinsgebundenen Sports in der Hansestadt eine Resolution veröffentlicht, die die aktualisierten Maßnahmen massiv kritisiert und in Teilen ablehnt.

 

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HSB-Teststrategie für Vereine und Verbände
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