54. Fassung der Hamburger Eindämmungsverordnung: Hallentraining in der Winterpause nur im 2G-Modell möglich

Bis zum 15. Dezember gilt die 54. Fassung der Eindämmungsverordnung des Hamburger Senats. Dieses hat auch für das Hallentraining in der Winterpause Auswirkungen für das Rugby in der Hansestadt. Denn dies ist aktuell nur nach dem 2G-Modell (geimpft und genesen) möglich. Betroffen sind davon alle Aktiven ab 18 Jahren. Für das Training in der Rugby-Arena Stadtpark, Beim Bären, auf dem Rugbyplatz Barmwisch sowie am Tribünenweg gelten hingegen weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.